Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  1. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechend zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  1. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

  1. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare

1: Vertragsgestaltung

1: Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und dem Institut für Gesundheit mit Achtsamkeit UG (im Weiteren – Auftragnehmerin – genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2: Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3: Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2: Leistungen

2.1: Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen durch freie und/oder angestellte Mitarbeiter.

2.2: Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Auftragnehmerin im Einzelnen festgelegt.

2.3: Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in Form von Seminaren, Trainings, Workshops, Moderation, Beratung, Coachings und Projektarbeit.

2.4: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.

3: Leistungssicherung

3.1: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von der Auftragnehmerin an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin

3.2: Die Auftragnehmerin sichert zu, dass den durch sie für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

3.3: Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin vor und während der Trainingsaktivitäten laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber ernannt.

3.4: Sollten Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden ist die Auftragnehmerin der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

3.5: Die Auftragnehmerin behält sich das Recht für die Auswahl von Seminarhotels vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von der Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den Auftraggeber kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.

3.6: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4: Verschwiegenheitspflicht

4.1: Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

5: Honorare und Kosten

5.1: Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.

5.2: Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber, mit Dritten oder alleine zu realisieren sind, vereinbart.

5.3: Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.

5.4: Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien etc.

5.5: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Kosten für An- und Abreise (reduziertes Honorar) müssen gesondert vereinbart werden. Bei Berechnung von Kilometergeld lt. unserer aktuellen Konditionenübersicht werden die Distanzen ab und nach dem Wohnsitz des/der Trainerin verrechnet.

5.6: Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.7: Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.

5.8: Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

6: Terminänderungen

6.1: Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Auftragnehmerin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

6.2: Verschiebt ein Auftraggeber einen Termin bis 14 Tage vor dem vereinbarten Datum, wird eine Ausfallspauschale in Höhe von 30 % des auf die zu verschiebenden Daten entfallenden Honorars an die Auftragnehmerin fällig; liegt die Verschiebung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Datum, beträgt die Ausfallspauschale 50 %, bei einer Verschiebung innerhalb von weniger als 7 Tagen beträgt die Ausfallspauschale 70 %, immer unter der Annahme, dass der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Für Absagen durch den Auftraggeber gilt Punkt 6.3.

6.3: Wird vom Auftraggeber ein Termin gänzlich abgesagt, werden innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 %, innerhalb von 2 Wochen 75 % und innerhalb von 1 Woche 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

6.4: Sagt ein Teilnehmer seine Teilnahme an einem Seminar ab, so gilt folgende Regelung: bei einer Absage bis 30 Tage vor Seminarbeginn verfällt die geleistete Anzahlung; bei einer Absage ab dem 29. Tag vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarentgelts fällig, bei Absage ab dem 15. Tag vor Seminarbeginn sind es 100 % des Seminarentgelts. Verlässt ein Teilnehmer ein Seminar während des Seminars, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung des Seminarentgelts.

7: Vertragsänderung

7.1: Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

7.2: Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte nicht berührt.

7.3: Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.4: Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.

8: Erfüllungsort

8.1: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Deutschland.